Ab dem 15.11.2019 gilt in NRW eine geänderte Sonderbauverordnung.
Die Verordnung zur Änderung der Sonderbauverordnung vom 2. August 2019 (GV. NRW. S. 488) ist am 15. August 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und ist unter folgendem Link im Internet abrufbar :