Das Honorar für Grundleistungen der Barrierfreiheit orientiert sich an der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen.
Honorar Barrierefrei-Konzepte
Honorare für Leistungen zur Erstellung von Barrierefreikonzepten durften sich bis zum 04.07.2019 sich lediglich innerhalb der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen bewegen.
Eine Unterschreitung der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze war nicht zulässig.
Im Jahr 2016 hat das Architeken und Sachverständigenbüro Kempen- Krause einen Honorarvorschlag zur Vergütung des Leistungsbildes der Barrierefreiheit veröffenlicht.
Die vorgeschlagene Berechnung des Honorares orientiert sich an den Honorarvorschlägen zur Berechnung des Brandschutzes und liegt innerhalb der vorgeschlagenen Mindest- und Höchstwerte der HOAI.
Auch ich orientiere mich bezüglich des Honorares an der vorgeschlagenen Tabelle, da diese eine faire Vergütung der Leistungen bewirkt.
Haben Sie Interesse an einem Honorarangebot für Ihr Barrierefreikonzept ?
Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Ich unterbreite Ihnen gerne ein Honorarangebot mit den Leistungen die für Ihr Projekt notwendig sind.
Volkmar Ortlepp