Barrierefreie Rettungszeichen

Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Am 20.06.1994 wurde in Artikel 3 des Grundgesetzes der Satz :

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

eingefügt.

Seither sind 24 Jahre vergangen. Trotz der Änderung des Grundgesetzes werden de Facto alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in nahezu allen Neubauten privater Investoren und öffentlicher Träger benachteiligt.

In keinem mir bekannten Gebäude in Deutschland sind für Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen die Fluchtwege ausgeschildert. Fluchtwegepläne hängen meist auf Augenhöhe von Fußgängern.

Rettungswege für Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen werden sind erst gar nicht angegeben.  Warum also diese in einer Höhe montieren die Alle lesen können  ?

Kein Rollstuhlfahrer kann bei der derzeitigen Ausschilderung erkennen in wie weit sich im Fluchtweg hinter der nächsten Tür ein unüberwindliches Hindernis wie ein Treppenhaus befindet.

Mein Ziel ist es, für alle Personen Rettungswege so auszuschildern das im mindesten eine Selbstrettung in einen sicheren Bereich, beispielsweise in einem anderen Brandabschnitt möglich ist.

Aus diesem Grund wird in allen Konzepten zur Barrierefreiheit die Selbstrettung in einen Sicheren Bereich gefordert. Ich berate und unterstütze die Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz bei der Erstellung des Fluchtwegekonzeptes für mobilitätseingeschränkte Personen.

Auch Rettungswege und Fluchtwegepläne werden entsprechend ausgeschildert bzw. gestaltet.

Mit Datum des 28.03.2019 habe ich an den DIN Ausschuss
für die Normierung der Fluchtwege angeschrieben.

Nach Auskunft der zuständigen Mitarbeiterin für den Normenausschuss wäre eine Änderung bestehender Pictogramme nicht möglich. Die ISO 7010 wäre erst im Dezember 2018 mit den Zeichen ISO 7010-E026 sowie ISO 7010-E030 ergänzt worden.

Aus diesem Grund würden weitere Vorschläge nicht berücksichtigt.

Aktuell ist vom Normenausschuss vorgesehen Barrierefreie Fluchtwege mit den zusätzlichen Zeichen ISO 7010-E026 sowie ISO E-030 zu ergänzen.

Aus Erfahrung vertrette ich folgende Auffassung :

Kein öffentlicher Bauherr wird zusätzlich zu bereits bestehenden Rettungswegekennzeichenleuchten weitere hinterleuchtete Pictrogramme montieren. Dazu reicht weder die Personal- noch die Finanzkraft der Kommunen aus.

Lediglich ein Austausch bestehender Folien / Scheiben mit Pictrogrammen in gleicher Größe kann langfristig attraktiv sein. Dies führt zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit der Fluchtwege.

Ich stelle an dieser Stelle die Entwürfe zur Rettungswegebeschilderung zur Diskusion zum Downlaod als freie Lizenz bereit.

Ich weise ausdrücklich darauf hin das diese nicht den gültigen Normen entsprechen. Eine Verwendung in welcher Form auch immer erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.


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