Beratung zu KFW Investitionszuschuss 455-B

Sie wollen Ihr Haus barrierefrei Umbauen ?

Auch im Jahr 2026 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) private Bauherren mit dem Förderprogramm 455 bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Wege zum Gebäude
  • Barrierearme Wohn- und Eingangstüren
  • Überwindung von Stufen und Treppen durch den Einbau von Aufzugsanlagen
  • Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchenräumen
  • Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Als Architekt und Sachverständiger für Barrierefreies Bauen berate ich Sie gerne zu den KFW Förderprogrammen 455 Barrierefreiheit (Investitionszuschuss) sowie 159 Altersgerecht Umbauen (Kredit)