Erläuterungen zur Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten in NRW

Aktuell werden von der IK-Bau NRW die Erläuterungen zur neuen Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten zur Verfügung gestellt.

Ab dem 15.11.2019 gilt in NRW die geänderte Sonderbauverordnung.

Der Praxisleitfaden wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Er behandelt mit den § 1-46 der Sonderbauverordnung die Versammlungsstätten.

Mit diesem wird zur besseren Nachvollziehbarkeit der in Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschriften über Bau und Betrieb von Sonderbauten veröffentlicht. Diese Unterlage ist bei der Architektenkammer NRW abrufbar.

Der Download ist unter folgendem Link abrufbar :