Barrierefreies Hallenbad

In keinem bekannten neu gebauten Hallenbad ist das Schwimmbecken für Rollstuhlfahrer selbstständig nutzbar.

Ohne personelle Unterstützung des Schwimmbadpersonales kann der Hebelift nicht genutzt werden um in das Schwimmbecken hinein und hinaus zu gelangen.

Dabei gibt es ohne weiteres die Möglichkeit selbst Hallenschwimmbäder die wettkampftauglich sind für Rollstuhlfahrer und Rollatorfahrer so baulich zu gestalten das diese selbstständig nutzbar sind.

Über Rampen entsprechend der DIN Norm 18040-1 mit den griffsicheren Handläufen kommen auch geheingeschränkte Personen sicher in das Schwimmbecken.

Der dargestellte Entwurf eines Hallenbades hat ein Schwimmbecken mit vier Wettkampfbahnen in einer Größe von 10,00 x 25,00 Meter.


An der linken Längsseite oben ist der Schwimmbeckenzugang für Rollatorfahrer und Gehbehinderte angeordnet. Beidseitige griffsichere Handläufe ermöglichen den sichern Zugang in den Nichtschwimmerbereich des Becken.

Für Rollstuhlfahrer gibt es zwei Möglichkeiten in das Becken zu gelangen.

An der rechten Längsseite oben ist der Zugang für Rollstuhlfahrer zum Schwimmbereich des Hallenbades. Auf Grund des abgesenkten Übersetzungsbereiches mit einer Höhe des Becken von 48 cm über den abgesenkten Bereich können Rollstuhlfahrer eigenständig in das Schwimmbecken wechseln.

Ein Hebelift lässt den Rollstuhlfahrer eigenständig wieder auf den Übersetzbereich des Beckenrandes gelangen.

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