Aktuell werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zwei Praxisleitfäden zur Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt.
Die Leitfäden enthalten die bauaufsichtlich eingeführten Teile der DIN 18040-1 sowie DIN 18040-2 in NRW
Zu beachten ist, dass nach Auffassung der meisten Sachverständigen für Barrierefreies Bauen auch die nicht in NRW eingeführten Teile der DIN 18040-1 sowie DIN 18040-2 allgemein anerkannter Stand der Technik sind. Diese sind somit zu beachten.
Der Leitfaden der DIN 18040-1 ist unter dem folgenden Link bei der Architektenkammer NRW abrufbar
Der Leitfaden der DIN 18040-2 ist unter dem folgenden Link bei der Architektenkammer NRW abrufbar