Aktuell werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zwei Praxisleitfäden zur Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt.
Die Leitfäden enthalten die bauaufsichtlich eingeführten Teile der DIN 18040-1 sowie DIN 18040-2 in NRW
Zu beachten ist, dass nach Auffassung der meisten Sachverständigen für Barrierefreies Bauen auch die nicht in NRW eingeführten Teile der DIN 18040-1 sowie DIN 18040-2 allgemein anerkannter Stand der Technik sind. Diese sind somit zu beachten soweit keine schriftliche privatrechtliche Vereinbarung mit den Bauherren / der Bauherrin getroffen wurden, die Erleichterungen zur DIN18040 die in NRW durch den Gesetzgeber beschlossen wurden zu nutzen.
Der aktuelle Leitfaden der DIN 18040-1 ist unter dem folgenden Link bei der Architektenkammer NRW abrufbar
Der aktuelle Leitfaden der DIN 18040-2 vom Juni 2023 ist unter dem folgenden Link beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar. Er gilt seit dem 18.07.2022.
Historische Leitfäden DIN 18040-2
Für Bauvorhaben die bis zum 18.07.2022 bauaufsichtlich beantragt wurden ist bei der Architektenkammer NRW der historische Leitfaden abrufbar. Zu beachten ist das dieser Leitfaden lediglich für Bauvorhaben gilt, die bis zum 18.07.2022 beantragt worden sind.
