Eingeführte Technische Baubestimmungen in NRW

Mit der Einführung der neuen Landesbauordnung am 01.03.2018 wurde nicht sofort die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung in Nordrhein Westfalen eingeführt.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat erstmals die „VV TB NRW“ (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) erstmals am 07. Dezember 2018 bekanntgegeben. Diese am 02. Januar 2019 rechtswirksam geworden.

Im Juni 2019 wurde

07.12.218 die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VVTB NRW) mit der Ausgabe März 2025 neu überarbeitet.

Die Technischen Baubestimmungen dienen der Konkretisierung der Anforderungen der Bauordnung und gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik, deren Beachtung im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist.

Technische Baubestimmungen sind vorrangig DIN-Normen sowie in Einzelfällen bauaufsichtliche Richtlinien und solche, die von speziellen Fachgremien herausgegeben werden.

Die VVTB NRW wird fortlaufend im erforderlichen Umfang angepasst.

Die aktuelle Fassung finden Sie im Dokument unten